Geldauflagen für einen guten Zweck
In Deutschland können Ermittlungs- und Strafverfahren in Fällen geringer Schuld oder bei Strafaussetzung zur Bewährung gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Schlagen Sie gerne den Trägerverein des Frankfurter Jugendrings als Empfänger für Geldauflagen vor!
Dabei kann es sich etwa um Delikte wie Steuerhinterziehung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handeln. Die festgesetzte Geldauflage fließt entweder in die Staatskasse oder in die Arbeit einer anerkannt gemeinnützigen Einrichtung wie dem Trägerverein des Frankfurter Jugendrings. Für die Entscheidung, an wen Geldauflagen vergeben werden, gibt es keine festen Regeln. Richter*innen und Staatsanwält*innen haben dabei einen eigenen Entscheidungsspielraum. Ihr Wissen um die Organisation, die persönliche Einschätzung des Bedarfs, der Bezug der Tat zum Arbeitsfeld der Organisation oder ihre lokale Nähe können daher bei der Auswahl ausschlaggebend sein. Auch Schöff*innen, Verteidiger*innen und die Beschuldigten selbst können eine Organisation vorschlagen. Gerichtlich zugewiesene Geldauflagen sind eine unverzichtbare Hilfe für die Finanzierung unserer Arbeit. Das Engagement von Gerichten und Staatsanwaltschaften trägt maßgeblich zu unserem Einsatz für die Interessen von jungen Menschen in Frankfurt am Main bei. Danke für Ihre Unterstützung!
Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen:
- Der Trägerverein des Frankfurter Jugendrings ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und beim hessischen Oberlandesgericht gelistet. Wir verwenden Gelder aus Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck der Jugendhilfe.
- Wir informieren Sie zeitnah über eingehende oder ausstehende Zahlungen aus Geldauflagen.
- Es werden keine Zuwendungs- oder Spendenbestätigungen ausgestellt.
- Sie werden jährlich über unseren Einsatz mit der Kurzfassung unseres Jahresberichtes informiert, den vollständigen Bericht können Sie herunterladen oder auf Anfrage bei uns beziehen.
- Wenn Sie Adressaufkleber, für Geldauflagen vorgesehene Überweisungsträger oder Informationen zu unseren Projekten benötigen, schicken wir sie Ihnen gerne zu.
Informationen für Zahlungspflichtige
Damit wir Ihre Zahlungen den Behörden fristgerecht melden können, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
- Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf unser dafür vorgesehenes Konto:
IBAN: DE14 5206 0410 0104 1007 35
BIC: GENODEF1EK1
EVANGELISCHE BANK - Geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und diesen dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
- Wir dürfen mit Ihnen nicht über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln, dafür wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.
- Über Ihre Geldauflage erhalten Sie keine Zuwendungsbestätigung, das heißt sie kommt steuerrechtlich nicht als Ausgabe nach §10b in Betracht. Sie können Ihre Geldauflage also nicht als Spende von der Steuer absetzen.
- Sie haben Ihr Aktenzeichen bei der Überweisung vergessen? Wenden Sie sich zur Klärung bitte an geschaeftsstellefrankfurterjugendring [dot] de
Schlagen Sie den Trägerverein des Frankfurter Jugendrings als Empfänger für Geldauflagen vor!
Übernahme der Bankdaten des Trägervereins in die Online-Banking App:
Info
Ansprechpartner
Torsten Schulte
Geschäftsführung
Tel. 069 56 000 114
torsten [dot] schultefrankfurterjugendring [dot] de